Damit Sie keinen Schutzengel brauchen!
Die Zahlen des deutschen Statistischen Bundesamtes und die Studie "Verkehr in Zahlen" des deutschen Bundesverkehrsministeriums beweisen: Der Bus ist das sicherste Verkehrsmittel. Nur 1,2% aller Verkehrsunfälle mit Verletzten entfielen laut neuester Statistik auf den Bus. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden! Denn jeder Unfall ist ein Unfall zuviel!
Da uns die Sicherheit unserer Fahrgäste ganz besonders am Herzen liegt sind unsere Busse stets optimal gewartet. Silbernagl-Reisebusse erfüllen stets höchste Sicherheits- und Qualitätsanforderungen und werden einmal im Jahr vom Kraftfahrzeugamt Bozen sowie einmal im Jahr freiwillig vom deutschen TÜV geprüft.
Neben der Kontrolle durch die zuständigen Stellen führen wir im Rahmen unseres Inspektionsprogramms zweimal im Jahr eine Kontrolle der Feuerlöscher durch, ersetzen regelmässig die Erste-Hilfe-Koffer, kontrollieren die Sicherheitsgurte, die Nothämmer, ecc.
Wir möchten, dass Sie sicher reisen!
Deshalb achten wir auch streng auf die Einhaltung der von der EU vorgeschriebenen Fahrzeiten (Verordung Nr. 561/2006).
Die derzeit für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union geltenden Bestimmungen über Lenkzeiten/Ruhepausen von Busfahrern werden von der EG-Verordnung 561/2006 bestimmt.
Die wichtigsten Bestimmungen der genannten Verordnung finden Sie hier. Da wir die Einhaltung dieser Bestimmung rigoros einhalten setzen wir z.B. bei längeren Strecken bei Bedarf auch eine doppelte Fahrerbesatzung ein. Sie können also darauf vertrauen, dass am Lenkrad Ihres Silbernagl-Busses stets „ausgeschlafene“ Fahrer sitzen. Denn: das wichtigste Element für Ihre Sicherheit ist immer noch der Fahrer.
Die EG-Verordnung 561/2006 in der Übersicht
Lenkzeitunterbrechung
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A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit
B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von
1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig |
| Tägliche Lenkzeit |
A. Maximal 9 Std.
B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig |
| Wöchentliche Lenkzeiten |
A. Höchstens 56 Std. pro Woche
B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) |
| Tägliche Ruhezeiten |
A. Mindestens 11 Std.
B. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber
mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind
3 dann 9 Std. zu nehmen
C. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!
D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb
von 30 Std. -Zeitraum |
Wöchentliche Ruhezeiten
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A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit
B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von
2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens
24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden
Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!) |

Das wichtigste Glied für Ihre Sicherheit ist immer noch der Fahrer. Aus diesem Grund werden unsere Fahrer neben der vom Gesetz für alle 5 Jahre vorgeschriebenen Artzvisite für die Erneuerung des Führerscheins im regelmässigen Abstand auch von einem speziellen Arbeitsmediziner untersucht.
Ausserdem besuchen unsere Fahrer im Rahmen unseres Weiterbildungsprogramms auch einen Erste-Hilfe-Kurs. Damit können die Fahrer bei Bedarf die erste und äusserst wichtige Erstversorgung durchführen.
Sicherheitsausstattung im Detail
Sehen Sie hier die Sicherheitsausstattung unserer Busse: